Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die gesamte Datenschutzarbeit in einem Modul

Die DSGVO verlangt Dokumentation, Wahrung von Rechten und Nachvollziehbarkeit über mehrere Bereiche gleichzeitig. Das DSGVO-Modul von Securapilot bündelt Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Einwilligungen, DSAR, Verletzungen und Auftragsverarbeiter in einem System.

Eine DSGVO-Plattform, die Sie nachweisen können

Die DSGVO basiert auf dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht — Sie müssen die Vorschriften einhalten und dies nachweisen können. Die DSGVO-Plattform von Securapilot dokumentiert jede Verarbeitungstätigkeit, Einwilligung, Anfrage, Verletzung und jeden Auftragsverarbeiter, mit Versionshistorie und vollständiger Protokollierung.

Das Ergebnis: eine Datenschutzarbeit, die sich gegenüber der Aufsicht vorzeigen lässt.

Sechs Bereiche für vollständige Compliance

Das DSGVO-Modul deckt die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung in sechs zusammenhängenden Bereichen ab.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Artikel 30

Dokumentieren Sie jede Verarbeitung personenbezogener Daten — Zweck, Rechtsgrundlage, betroffene Personen, Empfänger, Aufbewahrungsfrist und Sicherheitsmaßnahmen.

Einwilligungsverwaltung

Artikel 6 Abs. 1 Buchst. a und 7

Verfolgen Sie Einwilligungen, granulare Optionen, Double-Opt-in und Widerrufe — mit einer vollständigen Änderungshistorie, die die Einwilligung nachweist.

Betroffenenanfragen

Artikel 15–22

Bearbeiten Sie alle sieben Rechte — Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch und automatisierte Entscheidungsfindung.

Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Artikel 33–34

Melden und verwalten Sie Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten mit der 72-Stunden-Frist, einer ENISA-basierten Schwerebewertung und einem Prüfpfad.

Auftragsverarbeiter

Artikel 28

Ein Verzeichnis von Auftragsverarbeitern und Unterauftragsverarbeitern — mit Auftragsverarbeitungsverträgen (DPA), Zertifizierungen, Audits und Risikonachverfolgung.

DSGVO-Einstellungen

Konfiguration

Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter (DPO), EU-Vertreter sowie die Fristen und Erinnerungen für das gesamte Modul.

Wie das Modul Ihre Datenschutzarbeit unterstützt

Acht Funktionen für Dokumentation, Einwilligungen, Betroffenenanfragen, Vorfälle und Auftragsverarbeiter – mit KI-Unterstützung und vollständiger Protokollierung.

Rechtsgrundlage und Interessenabwägung

Dokumentieren Sie, auf welcher Rechtsgrundlage jede Verarbeitung beruht – mit Unterstützung für eine Interessenabwägung bei berechtigtem Interesse.

Einwilligungshistorie als Nachweis

Jede Einwilligung wird mit Erhebungszeitpunkt und -art, Quelle und Inhalt des Einverständnisses protokolliert – die gesamte Änderungshistorie bleibt erhalten.

Anfragen mit automatischer Antwortfrist

Betroffenenanfragen folgen einem klaren Ablauf, bei dem die Antwortfrist (in der Regel 30 Tage) automatisch berechnet und Verlängerungen dokumentiert werden.

Sicheres Portal für betroffene Personen

Die betroffene Person verfolgt ihre Anfrage über ein sicheres Portal und meldet sich mit einem Einmalcode per E-Mail an – keine Anmeldung erforderlich.

Schwerebewertung von Vorfällen

Die KI bewertet die Schwere eines Datenschutzvorfalls (nach der etablierten ENISA-Methodik) und empfiehlt, ob eine Meldung an die Aufsichtsbehörde nötig ist.

Doppelmeldung an Aufsichtsbehörde und MCF

Ein Datenschutzvorfall kann mit einem NIS2-Vorfall verknüpft werden, sodass derselbe Vorfall koordiniert an Aufsichtsbehörde und MCF gemeldet werden kann.

KI-Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen

Die KI liest hochgeladene Auftragsverarbeitungsverträge und kennzeichnet, wenn die nach DSGVO Artikel 28 verpflichtenden Klauseln fehlen.

KI-Unterstützung mit Nachvollziehbarkeit

Die KI schlägt Rechtsgrundlage, Aufbewahrungsfrist und Risikobewertung vor. Jede KI-Nutzung wird protokolliert, sodass sie im Nachhinein geprüft werden kann.

Betroffenenanfragen — durchgängig bearbeitet

Der DSAR-Workflow führt den Bearbeiter von der eingegangenen Anfrage bis zur versendeten Antwort.

1

Eingang

Die Anfrage wird registriert und die Antwortfrist automatisch berechnet, in der Regel 30 Tage.

2

Identitätsprüfung

Die Identität der betroffenen Person wird verifiziert und mit Methode und Datum dokumentiert.

3

Bearbeitung

Relevante Verarbeitungstätigkeiten und Einwilligungen werden mit der Anfrage verknüpft und betroffene Systeme vermerkt.

4

Antwort

Eine versionskontrollierte Antwort wird mit Antworttyp und Format erstellt und an die betroffene Person gesendet.

5

Abschluss

Die Anfrage wird als abgeschlossen markiert — der gesamte Verlauf ist dokumentiert und nachvollziehbar.

Häufige Fragen zum DSGVO-Modul

Deckt das Modul die gesamte DSGVO-Arbeit ab?

Ja. Das Modul deckt sechs zusammenhängende Bereiche ab: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Artikel 30), Einwilligungsverwaltung, Betroffenenanfragen (Artikel 15–22), Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Artikel 33–34), Auftragsverarbeiter (Artikel 28) und eine konsolidierte Datenschutzkonfiguration.

Wie funktioniert das DSAR-Self-Service-Portal?

Der Bearbeiter erzeugt einen sicheren Portallink. Die betroffene Person verifiziert sich mit einem Einmalcode (OTP) per E-Mail und kann anschließend den Status ihrer Anfrage verfolgen, Antwortdokumente herunterladen und mit dem Bearbeiter kommunizieren.

Was leistet die KI-Unterstützung im DSGVO-Modul?

Die KI kann Rechtsgrundlage, Interessenabwägung, Aufbewahrungsfrist und Risikobewertung für Verarbeitungstätigkeiten vorschlagen, DSARs klassifizieren und bewerten, eine ENISA-basierte Schwerebewertung von Verletzungen vornehmen und DPAs gegen Artikel 28 analysieren. Jede KI-Nutzung wird im KI-Prüfprotokoll erfasst.

Wie werden DSGVO-Verletzungen mit NIS2 verknüpft?

Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kann mit einem NIS2-Vorfall verknüpft werden. Dasselbe Ereignis kann dann doppelt gemeldet werden — nach der DSGVO an die Datenschutzaufsichtsbehörde und nach dem Cybersicherheitsgesetz an MCF — mit getrennten Fristen und Meldewegen.

Bringen Sie Ihre gesamte Datenschutzarbeit in Ordnung

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